Wissenswertes …

Oh … FAQ !
„Psychotherapie ist die Ausübung der Heilkunde.”

So stellt es das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil von 1983 unmissverständlich fest. Übrigens hängt im Ernstfall die Beurteilung, ob eine bestimmte Tätigkeit Psychotherapie im Sinne des Gesetzes ist, nicht von der Selbsteinschätzung des Anbieters ab („Ich mache nur Beratung”).

Wer psychotherapeutisch arbeiten möchte, tut also gut daran, dies im Rahmen der bestehenden Gesetze zu tun. Auch oder vielleicht sogar besonders dann, wenn er andere Wege gehen will als die sog. Regelverfahren Verhaltenstherapie und Psychoanalyse.

Zwei Schienen der psychotherapeutischen Versorgung

Um die Komplexität der bestehenden Gesetze und Verordnungen (für Nicht-Juristen) auf Ihren Kern zu reduzieren, lässt sich sagen, dass es z.Z. in Deutschland für selbstständige psychotherapeutische Tätigkeit im wesentlichen zwei Möglichkeiten gibt: Die sog. Approbation (für Ärzte und seit 1998 auch für Dipl.PsychologInnen mit anerkannter Zusatzausbildung) und die Zulassung über das „Heilpraktikergesetz (HPG).

Wie kam es zu dieser zweiten Schiene (HPG) und was sind ihre Voraussetzungen ?

Die Zulassung auf der Basis des HPG wurde 1985 zunächst auf Dipl.PsychologInnen ausgedehnt. Sie konnten in der Folge eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heikunde (und hier lag das Novum) „eingeschränkt auf Psychotherapie erlangen . Seit 1993 besteht diese Möglichkeit auch für andere BewerberInnen, die die Bedingungen des HPG erfüllen. Dabei handelt sich um eher allgemeine Voraussetzungen wie Vollendung des 25.Lebensjahres, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitsattest und „charakterliche Eignung. Im Gegensatz zu populären Mythen ist der Abschluss einer psychotherapeutischen Aus/Fortbildung keine Voraussetzung, um zur Überprüfung zugelassen zu werden. Ohne eine solche ist aber natürlich ein selbstständiges Arbeiten kaum möglich und ethisch fragwürdig.

Was erlaubt die Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie?

Diese Zulassung auf der Basis des HPG (irreführend auch als eingeschränkte Heilpraktikertätigkeit oder als „kleiner Heilpraktiker bezeichnet) etabliert sich als eine zweite Schiene der psychotherapeutischen Tätigkeit für alle, die nicht mit den „Regelverfahren arbeiten wollen bzw. keine Approbation haben. Sie gilt im gesamten Bundesgebiet und erlaubt die Niederlassung in freier Praxis und die eigenverantwortliche Durchführung von Diagnose und Therapie. Sie erlaubt allerdings nicht die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung mit privaten KK ist prinzipiell möglich, wenn eine solche nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Was erwartet mich bei dieser „Überprüfung durch das Gesundheitsamt ?

Da die Ausgestaltung der Prüfung in den Händen des für den Bewerber zuständigen Gesundheitsamtes liegt, unterlag das Anforderungsniveau von Ort zu Ort beachtlichen Schwankungen. Dieser zwar für die Bewerber manchmal bequeme, aber insgesamt gemessen an den mit der bestandenen Überprüfung einhergehenden Rechten nicht wünschenswerte Zustand der Anfangsjahre, weicht mehr und mehr einer relativ anspruchsvollen Überprüfung, die ohne gezielte und gute Vorbereitung kaum noch zu bestehen ist. Die Tendenz geht deutlich dahin, dass die Überprüfungen an den meisten Gesundheitsämtern aus mündlichen und schriftlichen Teilen bestehen, d.h. neben mindestens ausreichendem Wissen spielt auch die überzeugende Präsentation des (hoffentlich) Gewussten eine wachsende Rolle. Da die Anforderungen zunehmend standardisiert werden und immer mehr Prüfungsorte zugunsten einer gewissen Zentralisierung wegfallen, macht es auch wenig Sinn, nach „günstigen Ausweichorten zu suchen.

Was wird in diesen Lehrgängen geübt ?

Meine Trainings bereiten intensiv auf diese staatliche Überprüfung beim Gesundheitsamt vor. Sie basieren auf den Vorgaben des Ministeriums und der Auswertung zahlreicher Prüfungen in NRW. Es werden schwerpunktmäßig folgendeThemen erarbeitet:

° Anamnese, Allgemeine und spezielle Psychopathologie, Diagnostik/Differentialdiagnostik, Klassifizierung von Störungen(ICD bzw. DSM).

° Therapie mit den Mitteln von Verhaltens- und Gesprächstherapie und Psychoanalyse. Differentielle Indikation.

° Krisenintervention, gesetzliche Grundlagen und Grenzen der Tätigkeit.

Außerdem wird die Präsentation des Wissens unter den Belastungen einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung simuliert. Wegen der gemessen an der Komplexität des zu erfassenden Wissens relativ kurzen Zeit sind engagierte Mitarbeit und entsprechendes Studium der Fachliteratur unverzichtbar. Unter diesen Voraussetzungen und nach den bisherigen Erfahrungen aus über 10 Jahren Vorbereitungskursen besteht eine hohe Erfolgsaussicht.

Die meisten TeilnehmerInnen haben darüber hinaus die Erfahrung gemacht, das sich ihr Verstehen von Psychotherapie -auch abgesehen von dem Kursziel Prüfung- vertieft hat und das Lernen bewusstseinserweiternd ist und auch Spaß machen kann.

Kurz gesagt:

° Erweiterung und Konsolidierung vorhandener Kompetenz

° Zeitgemäßes Lernen durch Referate, Kleingruppenarbeit und Medieneinsatz.

° Simulation einer schriftlichen Prüfung

° Üben, den „eigenen therapeutischen Ansatz zu präsentieren

° Bescheinigung der Fortbildung durch eine staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung

° Prüfung bestehen und Verstehen von Psychotherapie und Diagnostik vertiefen

Finanzielle Aspekte:

Ein Kurs besteht z.B. aus 11 Abenden a 4 UE(3 Std) und drei Kompakttagen. Ein alternatives Format beinhaltet 10 – 12 ganze Tage im Laufe eines Jahres. Zu jedem Kurs gehört eine nicht-öffentliche Internetplattform im geschlossenen Bereich dieser Website. Diese virtuellen Lerngruppen bleiben auch lange über das Kursende hinaus für die Teilnehmer zugänglich.

Die aktuellen Kursgebühren und die genauen Termine können Sie bei den jeweiligen Veranstaltern erfahren. Alle inhaltlichen Fragen bzgl. der Kurse können Sie auch direkt mit mir unter der Nummer 0800 – 7653553 besprechen.

(Das ist eine für Sie kostenlose Nummer. Das bedeutet: Ich bezahle die Gesprächsgebühren. Daher bitte nach nach Möglichkeit vom Festnetz aus anrufen oder mich ggf. darauf hinweisen, wenn Sie doch vom Handy aus anrufen.)

Im Preis enthalten sind zwei umfangreiche ( >600 Seiten) Skripte und andere Materialien. Der Kurspreis beinhaltet auch evtl. notwendige tel. Beratungen zwischen Kursende und Prüfung. Natürlich berechnen die Gesundheitsämter nicht unerhebliche Gebühren (uneinheitlich von Stadt zu Stadt) für die Prüfung. Einige Bücher sollten zusätzlich erworben werden.

Bei diesen finanziellen Investitionen sollten folgende Überlegungen berücksichtigt werden :

° Die Kurskosten (und evtl. auch die Prüfungsgebühren) lassen sich in der Regel problemlos von der Steuer absetzen.

° Nach erfolgter Zulassung sind Sie als Angehöriger eines Heilberufs bei heilkundlicher Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit.

° Der Kurs kann nach Absprache (und vorhandenem Platz) sehr kostengünstig wiederholt werden.

° Die Zulassung erlaubt die Abrechnung mit privaten Krankenkassen.

° Sie bekommen die Kursteilnahme mit einem detaillierten Curriculum durch eine staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung bestätigt.